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   BSG, 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B   

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https://dejure.org/2008,68588
BSG, 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B (https://dejure.org/2008,68588)
BSG, Entscheidung vom 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B (https://dejure.org/2008,68588)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - B 12 R 34/07 B (https://dejure.org/2008,68588)
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  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R

    Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von

    Auszug aus BSG, 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B
    Soweit der Kläger mit der Beschwerde eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3, 12 und 14 GG geltend macht, setzt er sich nicht ansatzweise mit der Rechtsprechung des BVerfG und des Bundessozialgerichts zur Zulässigkeit der Anordnung von Rentenversicherungspflicht auseinander (vgl zu dieser Frage exemplarisch die Auflistung in BSG vom 5.7.2006 - B 12 KR 20/04 R, SozR 4-2600 § 157 Nr. 1).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B
    4 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dargelegt, wenn die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B
    4 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dargelegt, wenn die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 05.12.2008 - B 12 R 34/07 B
    4 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dargelegt, wenn die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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